AGB
Hier sehen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Pesch Immobilien KG
1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Veranstaltungen in den Räumen der Pesch Immobilien KG sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen. Sie gelten entsprechend für andere Räume, Vitrinen, Wand und sonstige Flächen, die die Firma zur Verfügung stellt.
2. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er der Firma gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
3. Der Auftraggeber muss der Pesch Immobilien KG die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens vierzehn Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern und einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten.
4. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne daß die Pesch KG dies zu vertreten hat, so behält das Hotel den Anspruch auf Zahlung der Bereitstellungskosten. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung storniert wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung, vorgesehen waren, hatte Pesch KG den Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Bereitstellungskosten ergibt sich aus dem Veranstaltungsauftrag. Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem Anhang zu diesen Bedingungen.
5. Bei Überschreitung der gemeldeten Teilnehmerzahl (Ziffer 3) wird die Abrechnung der tatsächlichen Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
6. Bei Unterschreitung der gemeldeten Teilnehmerzahl wird die genannte Teilnehmerzahl abgerechnet.
7. Für Beschädigungen oder Verlust an Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Auftraggeber, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch die Pesch KG bedarf.
Für Verlust oder Beschädigung von angebrachten Gegenständen im Rahmen von Hochzeiten, Seminaren und Firmenfeste übernimmt die Pesch KG keine Haftung. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
8. Eine etwaige notwendige Versicherung von mitgebrachten Ausstellungsgegenständen obliegt dem Auftraggeber. Die Pesch KG haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände
9. Soweit die Pesch KG für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und für Rechnung des Veranstalters. Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.
10. Sollten Störungen oder Defekte an den von der Pesch KG zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird die Verwaltung unverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückbehaltung oder Minderung der Zahlung kann daraus jedoch nicht hergeleitet werden.
11. Veröffentlichungen oder Anzeigen im Zusammenhang mit Veranstaltungen bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pesch KG. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung und werden dadurch wesentliche Interessen der Pesch KG beeinträchtigt, so hatte Pesch KG das Recht, die Veranstaltung abzusagen. In diesem Fall gilt Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlungen der Bereitstellungskosten und eine Vergütung) entsprechend.
12. Hat die Pesch KG begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, kann es die Veranstaltung absagen.
13. Raumänderungen, sofern dem Veranstalter keine Nachteile entstehen, bleiben der KG überlassen.
14. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist ohne Absprache nicht gestattet.
15. Eine Unter- oder Weitervermietung und eine Überlassung von Räumen, Vitrinen oder Flächen an Dritte bedürfen der schriftlichen Genehmigung.
16. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Streik u.ä.) oder bei ähnlichen Auswirkungen von außen, die den normalen Geschäftsbetrieb in Dennenlohe beeinträchtigen, behält sichte Pesch KG das Recht vor, den Auftrag zu stornieren
17. Bei fester Buchung eines Termins werden 1000,- € netto als Anzahlung auf die Locationgebühr berechnet.
Bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50 % des Kostenvoranschlages an die Schlossverwaltung fällig. Vor Veranstaltungsbeginn müssen 100% der Kalkulationssummer gezahlt sein.
18. Die Rechnungen der Pesch KG sind binnen 8 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
19. Die genannten Preise verstehen sich exklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
20. Bei Berechnung der Fristen wird der Tag des Eingangs einer schriftlichen Stornierung nicht mitgerechnet.
21. Erfüllungsort für beide Seiten ist 82031 Grünwald
22. Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmungen gilt eine ihr möglichst nahekommende gültige Bestimmung.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.
23. Zimmerreservierungen können bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei storniert werden. Bis 14 Tage vor Anreise werden 50 % der Übernachtungssumme berechnet. Bis 7 Tage vor Anreise 80 % der Übernachtungssumme im Anschluss fallen 100 % an.
Anhang
Der Anspruch des Hotels entsprechend der Ziffer 4 dieser Bedingungen beträgt zur Zeit:
Abbestelltag (Kalendertag) Anspruch Pesch KG
a) über 28 Tage vor der Veranstaltung: Berechnung der Bereitstellungskosten entfällt, vorausgesetzt, die Schlossverwaltung Dennenlohe kann den Raum anderweitig vermieten.
b) 28. bis 7. Tag vor der Veranstaltung: Berechnung der Bereitstellungskosten zuzüglich 50% der Summe, die sich aus der Anzahl der bestellten Speisen und der Getränke ergibt. Falls diese noch nicht konkret festgelegt waren, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl.
c) 7. bis einen Tag vor der Veranstaltung: Berechnung der Bereitstellungskosten zuzüglich 90% der Summe, die sich aus der Anzahl der bestellten Speisen und Getränke ergibt. Falls diese noch nicht konkret festgelegt waren, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl.
24. Die Stornierung der Veranstaltung muss schriftlich erfolgen. Bis 8 Monate vor Veranstaltung ist die Stornierung kostenlos. Bis 6 Monat vor der Veranstaltung werden 35% der Anzahlungskosten berechnet. Bis 4 Monate vor der Veranstaltung werden 50 % der Anzahlungskosten berechnet. Bis 3 Monat vor der Veranstaltung werden die gesamten Anzahlungskosten berechnet.
BILDRECHTE
Bilder dürfen nicht verwendet werden